Berlin. In Deutschland findet heute die Europawahl statt. In Ausnahmefällen ist auch am Wahltag noch Briefwahl möglich. So klappt sie jetzt noch.

  • Briefwahl wird in Deutschland immer beliebter – auch bei der Europawahl
  • Wer die Unterlagen jetzt noch nicht weggeschickt hat, ist spät dran
  • Doch auch am Wahltag selbst ist Briefwahl noch möglich – unter diesen Bedingungen

Heute findet in Deutschland die Europawahl statt. Von 8 bis 18 Uhr können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in dem jeweils zuständigen Wahllokal abgeben. Doch nicht nur vor Ort ist wählen möglich: Die Briefwahl als Option wird immer beliebter. Doch wer seinen Wahlbrief jetzt noch nicht weggeschickt hat, ist zu spät dran – oder etwa nicht?

Tatsächlich ist es auch jetzt noch möglich, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Damit die Stimme gezählt werden kann, sollten Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl allerdings einiges beachten. Das sind die wichtigsten Punkte.

Europawahl: Wer darf per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich darf jeder Wahlberechtigte auch per Briefwahl wählen. Bei der Europawahl sind das in Deutschland in diesem Jahr erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren. Weitere Voraussetzungen, um in Deutschland an der Wahl teilzunehmen, sind eine EU-Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz in Deutschland und – falls keine deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden ist – eine Eintragung im Wählerverzeichnis.

Wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss das vor dem offiziellen Ende der Wahl beantragen. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Antrag „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen. Der spätestmögliche Zeitpunkt ist bereits Vergangenheit. Es war regulär Freitag, der 7. Juni, bis 18 Uhr. In Ausnahmefällen ist es aber sogar möglich, bis um 15 Uhr am eigentlichen Wahltag einen Antrag auf Briefwahl zu stellen, etwa bei „nachgewiesener plötzlicher Erkrankung“.

Wie beantrage ich die Briefwahl bei der Europawahl?

Um den Wahlschein und den Stimmzettel zu bekommen, den Sie bei der Briefwahl ausfüllen müssen, sollten Sie sich im Normalfall an die Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes wenden. Dort können Sie die Briefwahl schriftlich oder persönlich beantragen, oft geht das auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein entsprechender Vordruck, den Sie ausfüllen und zurücksenden können. Wenn Sie schon Briefwahl beantragen möchten, bevor Sie eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag folgende Angaben enthält:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift inklusive Ort und Postleitzahl

Wie komme ich kurzfristig an die Unterlagen für die Briefwahl?

Kurz vor der Wahl sollte man die Wahlunterlagen nicht mehr schriftlich beantragen. Die Gefahr, dass sie nicht rechtzeitig zugestellt werden, ist schlicht zu groß. Stattdessen kann man persönlich die zuständige Gemeinde aufsuchen. Dort gibt es in der Regel ein Briefwahlamt, in dem man bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen bekommt. Vor Ort kann der ausgefüllte Wahlschein auch direkt abgegeben werden. Frist für die Abholung der Unterlagen ist Freitag, der 7. Juni, um 18 Uhr.

'Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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In Ausnahmefällen kann im Briefwahlamt noch danach und sogar noch bis zum Wahltag (9. Juni) selbst um 15 Uhr Briefwahl beantragt werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn man kurzfristig erkrankt. In diesem Fall muss allerdings ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wer die Unterlagen nicht selbst abholen kann, muss der beauftragten Person eine Vollmacht erteilen.

Was, wenn ich die Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt habe?

Wenn Sie Briefwahl beantragt, aber vergessen haben, die Unterlagen abzuschicken, müssen Sie jetzt aktiv werden. Denn für den normalen Postweg ist es zu spät. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Brief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken – und der ist vorbei. Es gibt allerdings einen Ausweg: Sie können die Wahlunterlagen auch direkt bei der auf dem Umschlag angegeben Briefwahlstelle abgeben oder von einer anderen Person abgeben lassen. Wer das tut, hat wie bei der regulären Wahl bis Sonntag um 18 Uhr Zeit. Unterlagen, die danach eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Auch in normalen Wahllokalen können am Wahltag Briefwahl-Unterlagen abgegeben werden. Dafür muss man sich im Wahllokal ausweisen und die Wahlbenachrichtigung sowie die erhaltenen Briefwahlunterlagen vorzeigen.

Kann ich auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich ist es auch möglich, aus dem Ausland zu wählen. Dafür werden die Wahlunterlagen benötigt und der Brief muss entsprechend frankiert werden. Außerdem muss der Brief pünktlich ankommen, spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt „Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden“. Auch aus dem Urlaub heraus kann also an der Europawahl teilgenommen werden. Wer jetzt noch aus dem Ausland wählen möchte, dürfte allerdings zu spät dran sein.

Können auch EU-Ausländer Briefwahl beantragen?

Bei der Europawahl können auch in Deutschland lebende EU-Ausländer ihre Stimme abgeben – müssen sich hierzu allerdings ins Wahlverzeichnis eintragen lassen, sofern sie in der Bundesrepublik nicht bereits früher bei Europawahlen abgestimmt haben. Auch sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung und können regulär Briefwahl beantragen. Wichtig: Wer in mehreren Ländern wahlberechtigt ist, muss sich für ein Land entscheiden, in dem er seine Stimme abgibt. Dies gilt auch für Deutsche, die im EU-Ausland leben oder mehrere EU-Staatsbürgerschaften besitzen.

Die Informationen der Bundeswahlleiterin zur Briefwahl bei der Europawahl finden Sie hier.