Erfurt. Der Ferienflieger ist kurzfristig abgesagt, man steht nachts am abgelegenen Flughafen. Was ist nun zu tun, welche Ansprüche kann ich geltend machen? Verbraucherschützer geben Tipps.
Verbrauchertipp
Fall aus Thüringen: Airline lässt Passagiere im Regen stehen – welche Rechte habe ich?
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![„Annulliert“ – wenn der Urlaub so beginnt, kann guter Rat schnell teuer werden. Besser ist, sich vorher über diesen Fall zu informieren. „Annulliert“ – wenn der Urlaub so beginnt, kann guter Rat schnell teuer werden. Besser ist, sich vorher über diesen Fall zu informieren.](https://img.sparknews.funkemedien.de/406662274/406662274_1719405383_v16_9_1200.jpeg)
„Annulliert“ – wenn der Urlaub so beginnt, kann guter Rat schnell teuer werden. Besser ist, sich vorher über diesen Fall zu informieren.
© dpa | Marcel Kusch