Mühlhausen. Allein im ersten halben Jahr machten sich 277 Unfallverursacher aus dem Staub. Wie viele werden dann später noch erwischt? Was sollte man beachten?

Fälle wie dieser beschäftigen die Polizei in Mühlhausen fast jeden Tag: Am frühen Morgen des 6. Juni übersieht ein Autofahrer, der von Hinterm Neuen Brunnen in Richtung Bastmarkt abbiegen wollte, eine auf dem Fußweg der Brunnenstraße radelnde Frau. Beim Zusammenstoß verletzte sich die Frau. Der Autofahrer verließ wenig später die Unfallstelle. Die Polizei hat schnell einen Verdacht, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt. Dennoch: Die Unfallflucht ist nach wie vor ungeklärt. „Wir suchen weiter Zeugen“, heißt es von Kevin Clemen, Sprecher der Nordthüringer Polizei.

Im ersten halben Jahr 2024 machten sich im Unstrut-Hainich-Kreis 277 Fahrer aus dem Staub, nachdem sie einen Unfall gebaut haben. 274-mal waren das im selben Zeitraum des Vorjahres der Fall. Laut Polizei liegt der Unstrut-Hainich-Kreis über den Zahlen der Nachbarkreise Kyffhäuser (142), Nordhausen (175) und Eichsfeld (204). Geklärt wurden im Unstrut-Hainich-Kreis in den vergangenen sechs Monaten 107 Unfallfluchten.

Die Verkehrsunfallstatistik aus 2023 zeigt: Im vergangenen Jahr gab es in den vier Nordthüringer Kreisen alle viereinhalb Stunden eine Unfallflucht. 800 Fälle wurden zwischen Januar und Ende Juni 2024 angezeigt, 332 aufgeklärt. „Wenn dann ein Flüchtiger ermittelt werden kann und dieser die Möglichkeit hat, sich zu äußern, hören wir Polizeibeamte oft Sätze wie ‚Das habe ich gar nicht mitbekommen‘. Aber laut Studien von Versicherern ist es aber auszuschließen, dass es einem aufmerksamen Fahrer entgeht, dass es zu diesem Missgeschick gekommen ist, einem Verkehrsunfall“, sagt Clemen.

Tipp: Selbst bei kleinen Unfällen die Polizei rufen, wenn der zweite Beteiligte nicht zu finden ist

Häufig hinterließen Fahrer zum Beispiel nach einem Parkplatzrempler einen Zettel an der Windschutzscheibe unter dem Scheibenwischer. „Das ist schlichtweg falsch.“ Nicht selten enthielten die Zettel falsche, unleserliche oder unvollständige Angaben. Zudem könne niemand sagen, wann der Geschädigte zu seinem Auto kommt oder ob der Zettel der Witterung zum Opfer fällt. Genauso falsch sei es, einfach weiterzufahren oder sich ohne Wartezeit zu entfernen.

Von einer Unfallflucht spricht man laut Polizei immer dann, wenn die Unfallbeteiligten nicht vollständig ihre Personalien austauschen. „Ist der Unfallgegner nicht aufzufinden, so ist der Personalienaustausch immer durch die Polizei durchzuführen, um nicht Beschuldigter einer Straftat zu werden“, heißt es.

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Scheu davor, die Polizei zu informieren, solle man nicht haben, auch wenn der Schaden noch so lapidar erscheint. Anderenfalls laufe man Gefahr, sich einer Verkehrsunfallflucht strafbar zu machen. „Das ist ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg einhergeht“, heißt es von Polizeisprecher Kevin Clemen.

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