Berlin. Ausländer, die Terror-Akte gutheißen, verwirken künftig womöglich ihr Aufenthaltsrecht. Das ist sinnvoll, aber der Plan hat Tücken.

Nach den jüngsten Anti-Israel-Demos und der Messerattacke von Mannheim mit einem Toten steht die Berliner Regierungskoalition in Sachen Islamismus-Bekämpfung ganz gehörig unter Druck. Und dies zu einer Zeit, in der jedes Jahr Hunderttausende Flüchtlinge ins Land kommen und die Volkswirtschaft zugleich auf Arbeitskräfte-Zuwanderung im großen Stil angewiesen ist.

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    Am Mittwoch nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Behörden ein härteres Vorgehen gegen Ausländer ermöglichen sollen, die Terror-Taten gutheißen: Entsprechende Postings in den sozialen Medien sollen zu einer Ausweisung oder Abschiebung führen können, ja selbst das Liken oder Weiterverbreiten solcher Einträge könnte künftig diese Konsequenz haben. Die Ampel will zeigen, dass sie hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität vorgeht.

    Hasskriminalität: Die Sicherheitsbehörden sind schon jetzt überfordert

    Die Absicht ist löblich. Ob die Gesetzesverschärfung, wenn sie denn eines Tages nach einem Votum des Parlaments in Kraft tritt, tatsächlich große Wirkung entfalten kann, wird man sehen müssen. Viele Leute, die mit einschlägigen Parolen auffallen, haben einen deutschen Pass. Die kann man nicht abschieben. So wie man die deutschen Sicherheitsbehörden kennt, dürfte es ihnen auch schwerfallen, tausende Postings in vielen verschiedenen Sprachen im Blick zu behalten und rechtliche Konsequenzen für die Urheber daraus abzuleiten. Nicht zuletzt muss auch immer im Einzelfall entschieden werden, was bereits Hasskriminalität im Internet ist und was eine noch zulässige Meinungsäußerung. Auch bei diesem komplexen Thema gilt: Es gibt nicht den einen Knopf, den man nur drücken muss, um die Dinge grundlegend zum Besseren zu ändern.